Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma congress.de
Es gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus gelten die hier aufgeführten AGB’s.
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über die Vermietung von Kongresstechnik. Der Mieter erkennt sie für den vorliegenden Mietvertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch das Schweigen des Vermieters oder durch seine Leistungen Vertragsinhalt.
2. Vertragsgegenstand
Aufgrund dieses Vertrages überlässt der Vermieter dem Mieter die in den Mietverträgen aufgeführten Produkte und Leistungen zur entgeltlichen Nutzung. Das Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages erfolgt freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
3. Installation / Transport / Versand
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Räumlichkeiten, Raumausstattung und Versorgungseinrichtungen entsprechend der Absprache mit dem Vermieter rechtzeitig vor der Installation der Anlage zur Verfügung stehen. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Mieter. Die Räumlichkeiten sollten Barrierefrei zu erreichen sein.
Der Transport, Auf- und Abbau der Anlage und die betriebsfertige Einrichtung der Anlage in den Räumen des Mieters ist – soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind – Sache des Vermieters. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Vermieter. Ein etwaiger Mehraufwand, z.B. infolge von Zusatzleistungen, Leistungserschwernissen, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie Nacht- und Mehrarbeit gehen zu Lasten des Mieters.
Der Versand von Geräten erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – auf Kosten des Mieters. Der Vermieter versendet in Standard-Verpackungen – wenn nicht anders vereinbart – auf einem Versandweg seiner Wahl.
4. Mietzeit
Das jeweilige Mietverhältnis beginnt und endet an den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
5. Zahlung des Mietpreises
Der Mieter zahlt den im Mietvertrag festgelegten Mietpreis – soweit vom Vermieter nicht anders angegeben – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Mietvertrag beruht.
6. Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag
Tritt der Mieter vor Gebrauchsüberlassung des Vertragsgegenstand vom Vertrag zurück, so hat er bei:
Rücktritt bis zu 7 Tage vor Mietbeginn: 20%
Rücktritt bis zu 5 Tage vor Mietbeginn: 40%
Rücktritt bis zu 2 Tage vor Mietbeginn: 60%
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt: 100%
des Mietpreises zuzüglich MWST. zu entrichten.
Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. Transportkosten, Gerätezumietung usw.) sind zusätzlich zu erstatten.
7. Eigentums- und Besitzverhältnisse
Die vermietete Anlage bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf die Anlage oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht an einen anderen als den im Mietvertrag genannten Standort nutzen.
8. Benutzung durch Dritte
Der Mieter ist berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebs die Mietgegenstände geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Die Überlassung wird dokumentiert durch ein vom Mieter und Dritten gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll.
9. Ausgaben von Geräten für Kongressteilnehmer
Die Ausgabe von Geräten für Kongressteilnehmer ist Aufgabe des Mieters. Er hat das hierfür erforderliches Personal zu stellen. Auf Anfrage übernimmt der Vermieter die Ausgabe der Geräte. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Das Ausgabeverfahren lässt die Haftungsregelung gemäß Ziff. 10 unberührt.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter wird die Anlage sorgfältig behandeln, vor Beschädigung und Entwendung sichern, in verschließbaren Räumen aufbewahren und nur entsprechend dem Bestimmungsmäßigen Gebrauch einsetzen.
Für die Dauer des Mietverhältnisses trägt der Mieter das Risiko für Beschädigungen oder Untergang. Im Schadensfall erstellen Vermieter und Mieter vor Ort ein gemeinsames Protokoll, dass den Zustand der Anlage dokumentiert. Schäden an Anlagenteilen, für die der Mieter haftbar ist, kann der Vermieter nach seiner Wahl durch Reparatur oder Austausch zu Selbstkostenpreisen beheben.
Anlagenteile, die dem Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Mietzeit nicht wieder zur Verfügung stehen, werden dem Mieter zu den im Angebot des Vermieters genannten Preis berechnet.
Bei verspäteter Rückgabe der gemieteten Geräte hat der Mieter dem Vermieter den entstandenen Schaden (z.B. Zumietung für nächsten Einsatz) zu ersetzen.
11. Haftung des Vermieters
Wird der Vermieter ohne sein Verschulden an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so wird der Vermieter von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.
12. Rückgabe der Mietsache
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Equipment in ordnungsgemäßen zustand unverzüglich an den Vermieter zu übergeben bzw. zurückzusenden.
13. Dolmetscher
Sind die Konferenzdolmetscher nicht im Auftrag des Vermieters tätig, sind Vereinbarungen mit diesen unmittelbar zu treffen.
14. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten personenbezogenen Daten des Mieters werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Vermieter oder den mit ihm verbundenen Unternehmen mit verarbeitet.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Gerichtsstand Erfüllungs- Zahlungsort ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.